AGB. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten Für alle Angebote, Abschlüsse, Lieferungen und Leistungen von feinreparatur.
Hier finden Sie den Widerrufsbelehrungsgrund und das Widerrufsformular
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1. Für alle Angebote, Abschlüsse, Lieferungen und Leistungen inkl. Dienstleistungen von feinreparatur gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2. Die AGB gelten mit mündlichem oder schriftlichem Vertragsschluss als anerkannt.
Die Vereinbarung von Abweichungen sowie die Anerkennung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Individualabsprache.
2. Allgemeines
Aufträge und Dienstleistungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung seitens feinreparatur verbindlich.
Angebote behalten Ihre Gültigkeit 15 Tage nach Erstellung, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich verhandelt worden ist.
Nicht hervor sehbare Ereignisse wie Unfall, Betriebsstörung etc., auf die feinreparatur keinen Einfluss hat, berechtigt feinreparatur zum Rücktritt bzw. zur Verzögerung der Erfüllung.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die feinreparatur aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Kunden zum Zeitpunkt der gelieferten Ware bzw.
erbrachten Dienstleistung zustehen, behält sich feinreparatur das Eigentum an den gelieferten Waren (vorbehaltsweise) vor.
3. Dienstleistungen
Vorab genannte Arbeitszeiten sind Schätzwerte und können durch bestimmte Arbeiten erheblich überschritten werden (wie z.B. Datensicherungen,Hard-Software Analyse Fehlersuche und Behebung, System-Crash usw.), da diese Zeiten nicht detailliert kalkuliert werden können.
Ausnahme hierfür ist die schriftliche Vereinbarung von pauschalen Angeboten.
Der Kunde verpflichtet sich, bei Software-Installationen und -Einweisungen feinreparatur den Nachweis zu erbringen, dass die jeweiligen Produkte sein Eigentum und keine Raubkopien sind.
Die Leistungen werden nach besten Kenntnissen und in zumutbaren Zeiträumen ausgeführt.
Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.
4. Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern keine verbindlichen schriftlichen Preisvereinbarungen bestehen, erfolgt die Berechnung zu den am Tag der erbrachten Leistung gültigen Preisen und geht zu Lasten des Kunden. Rabatte sind vorher zu vereinbaren.
Die Zahlung ist nach Rechnungsstellung innerhalb 14 Tagen ohne Abzug zu entrichten.
Die gesamte Restschuld wird fällig, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen und/oder Terminvereinbarungen gegenüber feinreparatur nicht vertragsmäßig nachkommt.
5. Nebenabsprachen
Vereinbarungen, die von unseren Geschäftsbedingungen abweichen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten wurden.
Mündliche Abmachungen sind unwirksam bzw.
können nur nach schriftlicher Zusage berücksichtigt werden.
6. Gewährleistung und Haftung
Bei Missachtung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, der Veränderung von Konfigurationen, die feinreparatur erstellt hat, dem eigenständigen Austauschen oder Hinzufügen von Zeilen, deren Installation das System beeinträchtigt oder beschädigt und/oder der Verwendung von Verbrauchsmaterialen, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung und Haftung.
feinreparatur verpflichtet sich in keiner Weise, zu prüfen, ob die Leistungen oder Waren für den vom Kunden vorgesehenen Zweck geeignet sind.
Bei rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung ist feinreparatur zu kostenloser Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist verpflichtet. Hierfür haftet feinreparatur im selben Umfang wie für die ursprünglich gelieferte Ware bzw. erbrachte Dienstleistung. Mehrkosten, die darauf beruhen, dass die gelieferte Ware bzw.
erbrachte Dienstleistung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (der im Vertrag festgehalten wurde), verbracht wurde, trägt jedoch der Kunde.
6.1 Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art – auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden stehen – sind ausgeschlossen. Der Kunde ist gesetzlich verpflichtet täglich ein BackUp durchzuführen. Daher beschränkt sich die Haftung bei Datenverlust auf den Aufwand, der notwendig ist, um anhand vorhandener Sicherungskopien die verlorenen Daten auf der Anlage des Nutzers wiederherzustellen.
Dies gilt nicht, wenn feinreparatur vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, wenn es sich um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch feinreparatur handelt, wenn es sich um einen Fall anfänglichen Unvermögens handelt oder wenn schriftlich zugesicherte Eigenschaften fehlen.
Sollte ein Kunde sein Gerät innerhalb von 6 Wochen nach Benachrichtigung noch nicht wieder abgeholt haben, so wird ab 6 Wochen und 1 Tag eine tägliche Lagergebühr von 1 Euro veranschlagt, so lange bis der rein wirtschaftliche Preis des Geräts erreicht ist. Sobald dies der Fall ist, gilt das Gerät als unser Eigentum und wird das Gerät durch uns verkauft.
7. Leih-/testweise Überlassung
7.1. Wurden einem Vertragspartner oder einem zukünftigen Vertragspartner leih- oder testweise Produkte oder Materialien zu Verfügung gestellt, so bleiben diese Eigentum von feinreparatur.
feinreparatur hat das Recht, diese jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zurückzufordern.
Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht fristgemäß nach, gelten die Produkte zu dem jeweiligen Listenpreis als gekauft.
7.2. feinreparatur ist berechtigt, ihm im Rahmen der Vertragsabwicklung überlassene Software, Hardware und Verbrauchsmaterial zu nutzen (Testzwecke/ interne Zwecke).
8. Geheimhaltung, Datenschutz und -verarbeitung
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen feinreparatur und dem Kunden gilt deutsches Recht.
Der Vertragspartner wird davon unterrichtet, dass feinreparatur in dem durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Rahmen personenbezogene Daten seiner Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt, die für die Begründung und Änderung der Kundenverträge erforderlich sind (Bestandsdaten).
Dazu gehören z.B. Name, Anschrift und Geburtsdatum. Das Geburtsdatum wird zur sicheren Unterscheidung namensgleicher oder ähnlicher Kunden benötigt. Soweit sich feinreparatur Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist feinreparatur berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist.
feinreparatur steht dafür ein, dass alle Personen, die von feinreparatur mit der Abwicklung von Leistungen betraut werden, die datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.
Kundenspezifische Daten, die dem feinreparatur bekannt sind, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
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